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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für JIM GYM KLG

1. Geltungsbereich und Vertragsschluss

Diese AGB regeln das rechtliche Verhältnis zwischen der JIM GYM KLG (Betreiberin des Fitnessstudios "JIM GYM") und dem jeweiligen Mitglied. Mit dem Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrags (schriftlich vor Ort oder online) erkennt das Mitglied diese AGB sowie die geltende Hausordnung als verbindlich an. JIM GYM KLG ist frei in der Annahme von Mitgliedschaftsanträgen und kann ohne Angabe von Gründen einen Antrag ablehnen.

Eine Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar. Das Mindestalter für den Abschluss einer Mitgliedschaft beträgt 18 Jahre; Jugendliche unter 18 Jahren können nur mit schriftlicher Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters als Mitglied aufgenommen werden.

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2. Mitgliedschaftsdauer und Kündigung durch das Mitglied

Die Mitgliedschaft wird für die vereinbarte feste Laufzeit abgeschlossen (z.B. 1, 6 oder 12 Monate) und verlängert sich danach automatisch jeweils um die Dauer des ursprünglich gewählten Abonnements, sofern das Mitglied nicht vor Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer kündigt (Online, Brief oder E-Mail). Eine vorzeitige ordentliche Kündigung während der laufenden Vertragsdauer ist ausgeschlossen. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, ist das entsprechende Abonnement in voller Höhe für die neue Laufzeit geschuldet.

Massgeblich für die Wahrung der Kündigungsfrist ist der rechtzeitige Eingang der Kündigung beim Studio. Nach wirksamer Kündigung endet die Mitgliedschaft mit Ablauf der laufenden Vertragsperiode.

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3. Mitgliederausweis und Zutritt

Jedes Mitglied erhält einen persönlichen Zugangsausweis (Badge) zum Studio. Dieser Ausweis ist personengebundenund darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Unberechtigter Zutritt betriebsfremder Personen ist untersagt; bringt ein Mitglied unbefugt Nicht-Mitglieder ins Studio oder teilt seinen Ausweis mit Dritten, gilt dies als schwerwiegender Verstoss und berechtigt JIM GYM zur fristlosen Kündigung des Vertrags ohne Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge.

Der Verlust des Mitgliederausweises ist JIM GYM umgehend mitzuteilen. Für einen verlorenen oder beschädigten Ausweis wird eine Ersatzgebühr von CHF 20 erhoben. Nach Beendigung der Mitgliedschaft muss der Ausweis bis spätestens zum letzten Tag der Vertragslaufzeit an JIM GYM zurückgegeben werden. Wird der Ausweis nicht innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende retourniert, stellt JIM GYM dem ehemaligen Mitglied CHF 20 für den Ersatz in Rechnung.

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4. Pflichten des Mitglieds und Hausordnung

Das Mitglied verpflichtet sich, die im Studio ausgehängte Hausordnung sowie alle Anweisungen des Personals bzw. der Geschäftsleitung strikt zu befolgen. Insbesondere ist auf einen respektvollen und rücksichts­vollen Umgang mit anderen Trainierenden und dem Personal zu achten. Die Einrichtungen und Trainingsgeräte sind pfleglich und sachgemäss zu behandeln. Gewichte und sonstige Trainingsutensilien sind nach Gebrauch ordnungsgemäss zurückzuräumen. Aus hygienischen Gründen ist nach Benutzung von Trainingsutensilien (Matten), diese zu reinigen/desinfizieren.

Untersagt ist im Fitnessstudio insbesondere jegliches gesetzwidriges Verhalten oder grob ungehöriges Benehmen. Dazu zählen unter anderem Gewaltandrohung oder Belästigung, die mutwillige Beschädigung von Eigentum, das Konsumieren oder Verbreiten illegaler Substanzen sowie das unerlaubte Anbieten von Waren oder Dienstleistungen (z.B. private Trainingsbetreuung) an Dritte in den Räumlichkeiten ohne Zustimmung der Studioleitung. Ebenfalls ist das Rauchen in allen Innenräumen untersagt.

Verstösse gegen die Pflichten des Mitglieds oder die Hausordnung können Sanktionen nach sich ziehen. Bei leichten Verstössen kann JIM GYM zunächst eine Verwarnung aussprechen. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstössen (z.B. grobe Missachtung der Hausordnung, gefährdendes Verhalten, unbefugter Zutritt Dritter) ist JIM GYM berechtigt, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung fristlos zu kündigen. In einem solchen Fall besteht kein Anspruch des Mitglieds auf Rückerstattung bereits geleisteter Beiträge. Zudem kann ein Hausverbot ausgesprochen werden.

Das Mitglied haftet für alle von ihm verursachten Schäden an den Trainingsanlagen, Geräten oder der Einrichtung von JIM GYM und hat entsprechende Reparatur- oder Ersatzkosten zu tragen. Ebenso haftet das Mitglied gegenüber anderen Personen für von ihm verschuldete Personen- oder Sachschäden nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

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5. Gesundheitszustand des Mitglieds

Das Mitglied bestätigt mit Abschluss des Vertrags und bei jedem Besuch, dass es sich in einem gesundheitlich geeigneten Zustand für Fitnesstraining befindet. Im Zweifelsfall über die eigene gesundheitliche Verfassung hat das Mitglied vor Aufnahme des Trainings einen Arzt zu konsultieren. Personen mit bekannten gesundheitlichen Risiken (z.B. Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Bluthochdruck, akuten Verletzungen oder Schwangerschaft) sollten vor Trainingsbeginn ärztlichen Rat einholen und das Studiopersonal ggf. über etwaige Einschränkungen informieren.

JIM GYM KLG behält sich das Recht vor, bei begründeten Zweifeln an der gesundheitlichen Eignung eines Mitglieds die Vorlage eines aktuellen ärztlichen Attests zu verlangen, welches die Sporttauglichkeit bestätigt. Wird ein solches Attest verweigert oder bestehen gravierende Gesundheitsbedenken, darf JIM GYM das Training des Mitglieds vorläufig untersagen bzw. den Vertrag ausserordentlich kündigen, um Gesundheitsrisiken auszuschliessen.

Das Training unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden bzw. die Leistungsfähigkeit beeinträchtigenden Substanzen ist streng verboten. Mitglieder, die Medikamente einnehmen, welche die Trainingsfähigkeit beeinflussen könnten, haben vor dem Training ärztlichen Rat einzuholen. JIM GYM übernimmt keine Verantwortung für gesundheitliche Vorfälle, die auf die Missachtung dieser Bestimmungen zurückzuführen sind.

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6. Nutzung der Einrichtungen auf eigene Gefahr

Die Benutzung aller Anlagen und Trainingsgeräte im JIM GYM erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Mitglieds. Das Mitglied hat die Geräte sachgerecht gemäss ihrer Bestimmung zu verwenden und sich vorab mit der korrekten Handhabung vertraut zu machen, um Verletzungen oder Schäden zu vermeiden. Gegebenenfalls das Trainingpersonal zu konsultieren. JIM GYM KLG übernimmt keine Verantwortung für Unfälle oder Verletzungen, die infolge unsachgemässer Bedienung der Geräte oder Missachtung von Anweisungen entstehen.

Es wird dem Mitglied empfohlen, über eine eigene Unfall- und Krankenversicherung zu verfügen, da JIM GYM keine solche Versicherung für Mitglieder abschliesst. Ebenso obliegt es dem Mitglied, für angemessenen Versicherungsschutz seiner persönlichen Gegenstände (Diebstahl, Beschädigung etc.) zu sorgen, da das Deponieren von Wertgegenständen auf eigene Gefahr erfolgt.

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7. Haftungsausschluss des Studios

Soweit gesetzlich zulässig, schliesst JIM GYM KLG jede Haftung für Schäden aus, die dem Mitglied im Zusammenhang mit der Nutzung des Fitnessstudios entstehen. Insbesondere übernimmt JIM GYM keine Haftung für Unfälle, Verletzungen oder Krankheiten des Mitglieds während des Trainingsbetriebs. Die Haftung für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von JIM GYM verursacht werden, bleibt in jedem Fall vorbehalten, da ein Haftungsausschluss in solchen Fällen gesetzlich unwirksam wäre. Mit anderen Worten: Die Haftung für einfache (leichte) Fahrlässigkeit kann vertraglich ausgeschlossen werden, nicht jedoch die Haftung für grobe Fahrlässigkeit oder rechtswidrige Absicht.

Des Weiteren übernimmt JIM GYM keine Haftung für den Verlust, Diebstahl oder die Beschädigung von persönlichen Wertgegenständen des Mitglieds in den Räumlichkeiten des Studios (inklusive Garderoben und Duschen), es sei denn, der Schaden wurde durch JIM GYM grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. Mitglieder werden gebeten, keine unüblich wertvollen Gegenstände ins Studio mitzubringen bzw. diese stets sicher zu verwahren. Für Bargeld, Schmuck, Elektronik und sonstige Wertgegenstände lehnt das Studio jede Haftung ab.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten in gleichem Umfang für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von JIM GYM. Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen (etwa nach dem Produktehaftpflichtgesetz) bleiben unberührt.

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8. Datenschutz und Videoüberwachung

JIM GYM KLG erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten der Mitglieder (z.B. Kontaktdaten, Vertrags- und Zahlungsinformationen sowie Zutrittszeiten) nur in dem Umfang, der zur Erfüllung des Mitgliedschaftsvertrags erforderlich ist, und unter Beachtung der anwendbaren Datenschutzgesetze. Mitgliederbezogene Daten werden vertraulich behandelt und ohne Rechtsgrundlage nicht an Dritte weitergegeben.

Zum Schutz der Mitglieder und der Einrichtung betreibt JIM GYM Videoüberwachung in den öffentlich zugänglichen Bereichen des Studios. Die Kameras sind dabei so positioniert, dass keine privaten Zonen (wie Toiletten, Umkleiden oder Duschen) aufgezeichnet werden. Die Aufzeichnungen dienen ausschliesslich der Sicherheit sowie der Aufklärungvon Vorfällen (z.B. bei Diebstahl, Vandalismus oder Unfällen).

Die Videoaufnahmen werden vertraulich behandelt und nur im Bedarfsfall durch autorisierte Personen ausgewertet, etwa wenn ein sicherheitsrelevanter Vorfall vorliegt. Die Speicherfrist der Aufzeichnungen beträgt maximal 30 Tage, sofern nicht zur Klärung eines konkreten Vorfalls eine längere Aufbewahrung notwendig ist. Danach werden die Aufnahmen datenschutzkonform gelöscht bzw. überschrieben.

Durch das Betreten des Studios und die Nutzung der Einrichtungen erklärt sich das Mitglied mit der Videoüberwachung einverstanden. JIM GYM versichert, dass die Videoüberwachung im Einklang mit den geltenden Datenschutzbestimmungen erfolgt und die Persönlichkeitsrechte der Mitglieder gewahrt bleiben. Gegebenenfalls ausliegende Datenschutzhinweise und -erklärungen sind Bestandteil des Vertrags.

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9. Widerrufsrecht des Mitglieds (bei Fernabsatz-Verträgen)

Wird der Mitgliedschaftsvertrag online über die Website von JIM GYM oder ausserhalb der Geschäftsräume des Studios (z.B. im Rahmen einer Promotion ausserhalb des Gyms) abgeschlossen, so hat das Mitglied das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. per Brief oder E-Mail) zu widerrufen. Die Frist von 14 Tagen beginnt am Tag des Vertragsabschlusses. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt es, wenn der Widerruf rechtzeitig (spätestens am 14. Tag) an JIM GYM abgesendet wird.

Der Widerruf ist zu richten an:
JIM GYM KLG, Dammstrasse 14, 6003 Luzern, Schweiz – E-Mail: mail@jimgym.ch

Im Falle eines wirksamen Widerrufs werden bereits gezahlte Mitgliedsbeiträge vollständig zurückerstattet. Ein ggf. ausgehändigter Zutrittsausweis ist an JIM GYM zurückzugeben.

Kein Widerrufsrecht besteht, wenn der Vertrag im Studio vor Ort abgeschlossen wurde, da in der Schweiz kein allgemeines Rücktrittsrecht für vor Ort geschlossene Verträge vorgesehen ist. Hiervon unberührt bleiben gesetzlich vorgesehene besondere Widerrufsrechte (z.B. gemäss Art. 40a ff. OR bei sog. Haustürgeschäften) sowie individuelle Kulanzregelungen des Studios.

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10. Änderungen der AGB

JIM GYM KLG behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen können beispielsweise aufgrund geänderter Gesetzeslagen, erweiterter Leistungen des Studios oder zur Schliessung von Regelungslücken erfolgen. Über Änderungen der AGB werden die Mitglieder in geeigneter Weise informiert – zum Beispiel durch Mitteilung via E-Mail und/oder durch Hinweis auf der Website bzw. im Studio.

Die aktuelle Fassung der AGB wird auf der Website von JIM GYM veröffentlicht. Aus einer Änderung der AGB können Mitglieder keine vertraglichen Ansprüche oder Sonderkündigungsrechte ableiten, sofern nicht ausdrücklich anders angekündigt. Setzt ein Mitglied nach Inkrafttreten geänderter AGB den Trainingsbetrieb fort und erhebt nicht binnen angemessener Frist Einspruch, gilt dies als Einverständnis mit den neuen Bedingungen.

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11. Schlussbestimmungen

Anwendbares Recht: Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Mitglied und JIM GYM KLG unterstehen ausschliesslich dem Schweizerischen Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Mitgliedschaftsvertrag ist Luzern (Schweiz).

Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Mitgliedschaftsvertrags unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für eventuelle Vertragslücken.

Nebenabreden und Schriftform: Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform (E-Mail genügt, sofern kein strengeres Formerfordernis besteht) und der Zustimmung durch die Studioleitung.

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Stand: 1 November 2025

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